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Auch hier wird der seltenen Zaubeidechse eine alternative Behausung angeboten. Hinweisschilder weisen darauf hin, dass diese Stein-Holz-Haufen nicht entfernt oder zerstört werden dürfen. Wer dies tut kann mit einer Anzeige und Strafe rechnen, da die Zauneidechse unter Naturschutz steht
- Autor
- Helge Bilau
- Erstellt am
- Sonntag 15 November 2009
- Veröffentlicht am
- Mittwoch 23 Mai 2007
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